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Pflegekräfte aus dem Ausland: was sich 2027 ändert

Zum 1. Januar 2027 ersetzt das Pflegefachassistenzgesetz die 27 landesrechtlichen Assistenzausbildungen durch eine bundeseinheitliche Qualifikation. Das vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich.

  • Was das Pflegefachassistenzgesetz zum 1. Januar 2027 konkret ändert
  • Was heute schon nach § 22a Beschäftigungsverordnung für die Anerkennung gilt
  • Eine Checkliste, mit der Sie Ihre Einrichtung auf die Umstellung vorbereiten
Wir senden den Leitfaden als PDF an diese Adresse.

Sie bekommen den Leitfaden unabhängig davon, ob eine Zusammenarbeit für Sie in Frage kommt.

Kurz zusammengefasst

Was sich 2027 ändert

  • Ab 1. Januar 2027 gibt es die Pflegefachassistenz als bundeseinheitliche Ausbildung.
  • Die Ausbildung dauert 18 Monate.
  • Eine bundesweite Ausbildung ersetzt die 27 Landesregeln.
  • Die Anerkennung aus dem Ausland wird einheitlich geregelt: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.

Fragen dazu beantworten wir auch ohne Zusammenarbeit, kostenfrei.