Kostenloser Leitfaden
Pflegekräfte aus dem Ausland: was sich 2027 ändert
Zum 1. Januar 2027 ersetzt das Pflegefachassistenzgesetz die 27 landesrechtlichen Assistenzausbildungen durch eine bundeseinheitliche Qualifikation. Das vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich.
- Was das Pflegefachassistenzgesetz zum 1. Januar 2027 konkret ändert
- Was heute schon nach § 22a Beschäftigungsverordnung für die Anerkennung gilt
- Eine Checkliste, mit der Sie Ihre Einrichtung auf die Umstellung vorbereiten
Kurz zusammengefasst
Was sich 2027 ändert
- Ab 1. Januar 2027 gibt es die Pflegefachassistenz als bundeseinheitliche Ausbildung.
- Die Ausbildung dauert 18 Monate.
- Eine bundesweite Ausbildung ersetzt die 27 Landesregeln.
- Die Anerkennung aus dem Ausland wird einheitlich geregelt: Kenntnisprüfung oder Anpassungslehrgang.
Fragen dazu beantworten wir auch ohne Zusammenarbeit, kostenfrei.