Pflegehilfskräfte aus dem Ausland: was sich 2027 ändert
Zum 1. Januar 2027 ersetzt das Pflegefachassistenzgesetz die 27 landesrechtlichen Assistenzausbildungen durch eine bundeseinheitliche Qualifikation. Das vereinfacht die Anerkennung ausländischer Abschlüsse deutlich. Auf zwei Seiten: was sich ändert, was heute schon nach § 22a gilt, und eine Checkliste für Ihre Einrichtung.
Was im Leitfaden steht
- Was das Pflegefachassistenzgesetz zum 1. Januar 2027 konkret ändert
- Was heute schon nach § 22a Pflegeberufegesetz für die Anerkennung gilt
- Eine Checkliste, mit der Sie Ihre Einrichtung auf die Umstellung vorbereiten
Sie bekommen den Leitfaden unabhängig davon, ob eine Zusammenarbeit für Sie in Frage kommt.
Fragen zum Verfahren nach § 22a oder zur Umstellung 2027 beantworten wir auch am Telefon, kostenfrei.
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