Ablauf · Leistungen · Kosten

Für Einrichtungen

Neun Schritte von der Bedarfsklärung bis zur Begleitung im Betrieb. Zwei davon liegen bei Ihnen.

Wir Sie
1 Bedarfs­gespräch
2 Vorauswahl
3 Video­interview
4 Arbeits­vertrag
5 Gleich­wertigkeit
6 Zustimmung BA
7 Visum
8 Anreise
9 Begleitung
Ablauf der Zusammenarbeit
Schritt Wer Dauer
1. Bedarfsgespräch Wir mit Ihnen ca. 1 Woche
2. Vorauswahl und Profile Wir 2 bis 3 Wochen
3. Videointerview Sie nach Ihrem Kalender
4. Arbeitsvertrag Sie
5. Gleichwertigkeitsantrag im Bundesland Wir Behörde
6. Zustimmung Bundesagentur für Arbeit Wir Behörde
7. Visum in Tiflis Kandidat, wir begleiten Botschaft
8. Anreise, Wohnung, Anmeldung, Konto Wir erste 2 Wochen
9. Begleitung im Betrieb Wir 6 Monate

Von den neun Schritten liegen zwei bei Ihnen: das Interview und der Arbeitsvertrag. Den Rest übernehmen wir.

Wir nennen bewusst keine Gesamtdauer in Wochen. Die Schritte 5 bis 7 liegen bei Behörden und der Botschaft. Darauf hat kein Vermittler Einfluss.

Was Sie zu jedem Profil bekommen

  • Nachweis des staatlich anerkannten Abschlusses mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
  • Sprachzertifikat und aufgezeichnetes Videogespräch auf Deutsch
  • Nachweis der Pflegeerfahrung
  • Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis
  • Das unterzeichnete Realitätsdokument der Person
Das Realitätsdokument

Ehrlich, bevor es losgeht

Jede Kandidatin und jeder Kandidat unterschreibt vor Programmbeginn ein zweisprachiges Dokument. Darin steht ehrlich, was in Deutschland erwartet wird: das reale Nettogehalt, die Lebenshaltungskosten, der Einstieg als Hilfskraft trotz abgeschlossener Ausbildung, Schicht- und Nachtdienst, die körperliche Belastung.

Der häufigste Grund für frühe Kündigungen ist nicht mangelnde Eignung. Es ist Enttäuschung. Wer vorher weiß, was kommt, bleibt.

Sie können dieses Dokument jederzeit vollständig einsehen.

Offen einsehbar, keine Überraschungen

Kosten

Honorar: 7.900 Euro pro erfolgreicher Einstellung
5.900 Euro bei tatsächlichem Arbeitsbeginn
2.000 Euro nach sechs Monaten, wenn die Person noch bei Ihnen ist

Ein Viertel unseres Honorars zahlen Sie erst, wenn die Person nach sechs Monaten noch da ist.

  • Keine Vorkasse
  • Keine laufenden Gebühren, keine Zeitarbeitsmarge
  • Die Pflegekräfte zahlen für die Vermittlung nichts
  • Nachbesetzungsgarantie: Verlässt die vermittelte Person innerhalb von sechs Monaten das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, besetzen wir einmalig kostenfrei nach.