Für Einrichtungen
Neun Schritte von der Bedarfsklärung bis zur Begleitung im Betrieb. Zwei davon liegen bei Ihnen.
| Schritt | Wer | Dauer |
|---|---|---|
| 1. Bedarfsgespräch | Wir mit Ihnen | ca. 1 Woche |
| 2. Vorauswahl und Profile | Wir | 2 bis 3 Wochen |
| 3. Videointerview | Sie | nach Ihrem Kalender |
| 4. Arbeitsvertrag | Sie | — |
| 5. Gleichwertigkeitsantrag im Bundesland | Wir | Behörde |
| 6. Zustimmung Bundesagentur für Arbeit | Wir | Behörde |
| 7. Visum in Tiflis | Kandidat, wir begleiten | Botschaft |
| 8. Anreise, Wohnung, Anmeldung, Konto | Wir | erste 2 Wochen |
| 9. Begleitung im Betrieb | Wir | 6 Monate |
Von den neun Schritten liegen zwei bei Ihnen: das Interview und der Arbeitsvertrag. Den Rest übernehmen wir.
Wir nennen bewusst keine Gesamtdauer in Wochen. Die Schritte 5 bis 7 liegen bei Behörden und der Botschaft. Darauf hat kein Vermittler Einfluss.
Was Sie zu jedem Profil bekommen
- Nachweis des staatlich anerkannten Abschlusses mit Apostille und beglaubigter Übersetzung
- Sprachzertifikat und aufgezeichnetes Videogespräch auf Deutsch
- Nachweis der Pflegeerfahrung
- Gesundheitszeugnis und Führungszeugnis
- Das unterzeichnete Realitätsdokument der Person
Ehrlich, bevor es losgeht
Jede Kandidatin und jeder Kandidat unterschreibt vor Programmbeginn ein zweisprachiges Dokument. Darin steht ehrlich, was in Deutschland erwartet wird: das reale Nettogehalt, die Lebenshaltungskosten, der Einstieg als Hilfskraft trotz abgeschlossener Ausbildung, Schicht- und Nachtdienst, die körperliche Belastung.
Der häufigste Grund für frühe Kündigungen ist nicht mangelnde Eignung. Es ist Enttäuschung. Wer vorher weiß, was kommt, bleibt.
Sie können dieses Dokument jederzeit vollständig einsehen.
Kosten
Ein Viertel unseres Honorars zahlen Sie erst, wenn die Person nach sechs Monaten noch da ist.
- Keine Vorkasse
- Keine laufenden Gebühren, keine Zeitarbeitsmarge
- Die Pflegekräfte zahlen für die Vermittlung nichts
- Nachbesetzungsgarantie: Verlässt die vermittelte Person innerhalb von sechs Monaten das Arbeitsverhältnis aus Gründen, die nicht bei Ihnen liegen, besetzen wir einmalig kostenfrei nach.